Sitzung: 13.04.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Der Bauausschuss
erklärt, dass er für das Bauvorhaben der Eheleute Katrin und Stephan Dreher im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 in Dietenhofen auf einem
Baugenehmigungsverfahren besteht, da das Hauptgebäude die Baulinie und die Baugrenzen
überschreitet und die Garagen außerhalb der Baugrenzen liegen.
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1, bezüglich
·
der
Überschreitung der Baulinie im Süden,
·
der
Überschreitung der Baugrenze im Westen, sowie
·
der
Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenzen.
Genauere Maßangaben sind nicht möglich, da der aus dem Jahr 1967 stammende Planteil des Bebauungsplanes nicht mehr sehr maßhaltig ist.