Sitzung: 06.05.2015 Schulverbandsversammlung Dietenhofen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt nachstehende
Haushaltssatzung
des Schulverbandes
Dietenhofen
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1
KommZG und Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Dietenhofen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 736.886,00 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
302.400,00 EUR
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird für
das Jahr 2015 auf 533.800,00 EUR festgesetzt
und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands
umgelegt.
2.
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
1. Oktober 2014 auf festgesetzt.
3.
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.700,00 EUR festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1.
Der
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird für das Jahr 2015 auf 31.400,00 EUR festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt.
2.
Für die
Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl
nach
dem Stand vom 1. Oktober
2014 auf festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 100,00 EUR festgesetzt.
(3) Die Verwaltungs- und Investitionsumlage
wird jeweils zu einem Viertel zum 15.02.2015/15.05.2015/ 15.08.2015/15.11.2015 zur Zahlung fällig.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.