1. Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab erläutern den Mitgliedern des Marktgemeinderates
die Ansätze des Verwaltungshaushaltes.
Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt folgenden Umfang (in Euro):
2013: |
Rechnungsergebnis |
12.317.153,45 € |
2014: |
Ansatz Vorjahr |
12.841.645,00 € |
2015: |
Ansatz |
13.408.382,00 € |
2016: |
Finanzplanungsjahr 1 |
12.859.320,00 € |
2017: |
Finanzplanungsjahr 2 |
12.857.762,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 3 |
12.844.708,00 € |
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018, möglich.
Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich mindestens so hoch sein, dass
damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt
werden können und insgesamt so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte
Abschreibung.
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2015
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:
·
Gewerbesteuer: 4.900.000,00 €
·
Grundsteuer A/B: 686.500,00 €
·
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.450.000,00
€ und
·
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 330.000 €
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wurde mit 2.980.261 € (Vorjahr 2014: 4.413.973 €)
veranschlagt.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2013 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2014
addiert, was zur Umlagekraft 2015 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2015 = 49 %) multipliziert und ergibt
die Kreisumlage.
In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze
des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.
Für Personalkosten wurden insgesamt
3.001.150 € im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. Im Vergleich betrugen die
Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt 2.761.009,06 €(2014) und
2.501.333,06 € (2013). Zu Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen
Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch
Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen Bereichen
(Kindertagesstätten, Bauhof, Kläranlage, Rathaus).
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist
weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden
aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200,
5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Einzelplan
2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des
Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2014 – 2017 fortgeschrieben:
Umlage je Schüler Haushalts- stelle |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
0.2110.7130/181 Schüler |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
0.2130.7130/
81 Schüler |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
1.700,00 € |
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden der Bücherei für
Medienbeschaffung 7.000 € zur Verfügung gestellt. In der Bücherei wird
voraussichtlich ein Projekt stattfinden (Gesamtausgaben 1.500 €). Über die
Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen würde dieses Projekt
wieder mit 600 € gefördert werden. Hierfür wurden entsprechende Mittel
eingestellt.
Bei der Gliederung 3320 „Musikpflege“ wurde ab
2015 berücksichtigt, dass auch künftig die Räume an den Musikzug Dietenhofen
als Förderung überlassen werden.
Einzelplan 4 „Soziale
Sicherung“ – Es wurden die
Ansätze fortgeschrieben. Auf die geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in
den beiden Kindertagesstätten Schabernack (Krippenanbau) und Kunterbunt
(Sanierung des bestehenden Kindergartens) wird verwiesen. Durch die anstehenden
Baumaßnahmen sind gravierende Änderungen bei den Personalausgaben zu
verzeichnen.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Für die Ballsporthalle sind 10.000 € für die Abarbeitung des
„Maßnahmenkatalogs“ des TV 09 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 wird
angeregt die Benutzungsgebühren der Turnhalle in der Pestalozzistraße –aufgrund
der derzeit laufenden Baumaßnahmen „Sanierung Schulturnhalle/Neubau
Mehrzwecksaal/Aufstockung Musikzug“ zu überdenken. Auch muss sich der
Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen Gedanken über die Nutzung und
entsprechenden Gebühren des Mehrzwecksaals machen. Im Hinblick auf anstehende
Investitionen in der Ballsporthalle (Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch
hier die Benutzungsgebühren betrachtet
und überprüft werden.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von
119.890 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder
angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014 110.110 €). Die
weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des
Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2015 wieder mit
120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2014 muss noch abgeglichen werden.
Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320,
5500, 5600, 5620, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des
Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Die anfallenden Kosten für die
Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und die Erstellung der
Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro
„Dr. Schulte/Röder“, Würzburg sind mit rund 90.000 € im
Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation
zu berücksichtigen. Ein aus dem Abgleich der Einnahmen und Ausgaben
(Verwaltungshaushalt) der Abwasserbeseitigung entstehender möglicher Überschuss
muss jährlich als Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt werden. Im
Haushaltsjahr 2014 müssen die Einnahmen und Ausgaben noch abgeglichen werden.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus
den Vorjahren wurden fortgeschrieben.
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2014 |
Soll 2014 |
Ist 2014 |
Ansatz 2015 |
Grundsteuer A |
71.500 € |
70.369,80 € |
70.484,51 € |
71.500 € |
Grundsteuer B |
610.000 € |
621.114,25 € |
621.323,99 € |
615.000 € |
Gewerbesteuer |
4.150.000 € |
4.071.161,97 € |
4.073.364,38 € |
4.900.000 € |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.300.000 € |
2.468.272,00 € |
2.468.272,00 € |
2.450.000 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
315.000 € |
328.956,00 € |
328.956,00 € |
330.000 € |
Hundesteuer |
11.500 € |
11.696,00 € |
11.706,00 € |
11.600 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
92.685 € |
92.685,00 € |
92.685,00 € |
92.836 € |
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
195.000 € |
206.269,00 € |
206.269,00 € |
203.000 € |
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
30.000 € |
43.830,18 € |
43.830,18 € |
35.000 € |
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
SUMME |
7.775.685 € |
7.914.354,20
€ |
7.916.891,06
€ |
8.505.936 € |
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2014 |
Soll 2014 |
Ist 2014 |
Ansatz 2015 |
Gewerbesteuerumlage |
954.500 € |
951.799,00 € |
951.799,00 € |
1.127.000 € |
Solidarumlage |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
Kreisumlage |
4.413.973 € |
4.413.972,92 € |
4.413.972,92 € |
2.980.261 € |
SUMME |
5.368.473 € |
5.365.771,92 € |
5.365.771,92 € |
4.107.261 € |
Zudem wurde die Sondertilgung des letzten
laufenden Kredits (Kfw 8641392) im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. Der Markt
Dietenhofen wird damit voraussichtlich 2015 schuldenfrei sein (Sondertilgung
zum Ablauf der Zinsbindung) unter der Voraussetzung, dass keine neuen Kredite
aufgenommen werden.
Beschluss:
Nach
Klärung von Rückfragen und nachdem insgesamt keine Einwände gegen die
vorgesehenen Festsetzungen erhoben werden, beschließt der Marktgemeinderat den
Verwaltungshaushalt für das Jahr 2015 mit den vorgesehenen Haushaltsansätzen.