Beschluss:
Haushaltssatzung
des Marktes Dietenhofen
(Landkreis Ansbach)
Aufgrund des Art.
63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.408.382,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 9.135.012,00 €
ab.
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350 v.
H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.
H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in
Kraft.