Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung

des Marktes Dietenhofen

(Landkreis Ansbach)

für das
Haushaltsjahr
2015

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dietenhofen folgende

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt               in den Einnahmen und Ausgaben mit                     13.408.382,00

und

im Vermögenshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben mit                       9.135.012,00

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                      350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                350 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                 300 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                      500.000,00

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.