Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass derzeit ein Zuschuss von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für den sozialen Wohnungsbau ausgelobt ist. Diese Förderung gilt nach seiner Information sowohl für kommunale, als auch privatwirtschaftliche Träger.

In Dietenhofen bestehen derzeit keine Gebäude, die der Bindungswirkung des sozialen Wohnungsbaus unterworfen sind.

Die gemeindlichen Gebäude in der Albrecht-Dürer-Straße bieten zwar kostengünstigen Wohnraum, sind aber nicht der Mietpreisbindung des sozialen Wohnungsbaus unterworfen.

Herr Bürgermeister Erdel könnte sich vorstellen, Ersatzbauten für diese Gebäude entweder am aktuellen Standort oder auch an einem anderen Standort zu errichten. Das Problem bei einem Neubau am aktuellen Standort wäre, dass die derzeitigen Mieter während der Bauphase an anderer Stelle untergebracht werden müssten. Ob das möglich wäre, sei fraglich.

Herr Bürgermeister Erdel erklärt weiter, dass unter bestimmten Umständen die Ausweisung von Wohngebieten bis zu einer Größe von 1 ha im Anschluss an bestehende Ortsteile erleichtert möglich sein wird.