Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Gemeinden Kompost aus Grünabfällen ihrer eigenen Liegenschaften bis zu einer Menge von 500 t/Jahr auch selbst wieder einsetzen dürfen. Wird aber Grünabfall von Dritten angenommen und/oder wird der Kompost an Dritte abgegeben sind umfangreiche Dokumentationen und die Untersuchung des Kompostes, sowie des Sickerwassers aus den Mieten (besonders auf Schwermetalle) erforderlich.

Die notwendigen Dokumentationen (Anlieferer, Menge, Umsetzen, Temperatur der Miete, etc.) werden bereits bisher durchgeführt, so dass nur noch zusätzlich die geforderten Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um die Anlage so, wie bisher, betreiben zu können.

Derzeit werden bei einem Labor in Bad Kissingen, welches sich auf derartige Untersuchungen bayernweit spezialisiert hat, Preise eingeholt.

Anschließend kann die Kompostanlage wie bisher betrieben werden.