Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr GR Simon fragt an, ob bei dringenden Vergaben, wie jetzt der Schalung in der Schulturnhalle, immer ein Beschluss des Marktgemeinderates abgewartet werden muss.

Im vorliegenden Fall wurde durch den Umlaufbeschluss eine Verzögerung von zwei Tagen verursacht.

Bei besonderer Dringlichkeit ist aber auch eine dringliche Anordnung des Bürgermeisters zu einer Vergabe möglich.